Impressum
www.die-Schlüsselrappler.com
Verantwortliche der Homepage:
Angelika Strötz - 1. Vorsitzende
Käthe-Kollwitz-Ring 20
61130 Nidderau
Mail: astroetz@t-online.de
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Mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns von jeglicher Verantwortung und rechtswidrigen Inhalten aller gelinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links auf den Seiten unserer Homepage und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns gezeigten Banner und Links führen.
Mit dem Zugriff auf die Internetseiten des CV "Die Schlüsselrappler '71 e.V." erklären Sie Ihr volles Einverständnis mit nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
Die Daten, die auf den Internetseiten CV "Die Schlüsselrappler '71 e.V." enthalten sind, dürfen ohne vorangegangene schriftliche Genehmigung durch den Verein CV "De Schlüsselrappler '71 e.V." weder ganz noch teilweise vervielfältigt, weitergegeben, verbreitet oder gespeichert werden.
Die Graphiken, Abbildungen und Fotographien, die auf den Internetseiten enthalten sind, sind Eigentum des Vereins CV "Die Schlüsselrappler '71 e.V." oder des entsprechend aufgeführten Inhabers. Hintergrundbild: © Artenauta - Fotolia.com.
Der Verein CV "Die Schlüsselrappler '71 e.V." übernimmt in keiner Weise die Gewährleistung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der Inhalte der Internetseiten des CV "Die Schlüsselrappler '71 e.V." ausgenommen den Fall, dass entsprechende Gesetze eine Haftung vorschreiben.
Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Die Einhaltung zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche
Unterrichtung des Mitglieds gemäß DS-GVO. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und die für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind.
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.
Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
- Vor- und Zuname
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)
- Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
- Geburtsdatum
- Bankverbindung
Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System
gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen von einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
Sonstige Informationen werden von dem Verein nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die
archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die
archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.
Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung
Als Mitglied des Bund Deutscher Karneval e.V. ist der Verein verpflichtet, seine
Vorstandsmitglieder und Mitglieder den übergeordneten Verband zu melden. Die
Datenweitergabe an den Verband, einem Dachverband im Verhältnis zum Verein,
stellt eine Datenverarbeitung dar. Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard des Verbandes.
Dies sind insbesondere bei aktiven Mitgliedern folgende Daten:
- Vereinsname
- Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht
- Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen des Verbandes)
- Qualifikation
- Datum Beitritt zur aktiven Mitgliedschaft
- Mitwirkung in den Gruppierungen des Vereins
- BDK-Nummer
Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut
Vereinssatzung, Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder, Funktionsträger werden die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.
Fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder werden nur statistisch, also ohne
namentliche Meldung, übermittelt.
Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den
übergeordneten Verband, dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen, eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des Vereins.
Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände
Als Mitglied eines Regionalverbandes und des Bund Deutscher Karneval e.V. kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an die Verbände übermitteln.
- Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung der Verbände oder
weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum,
Ehrungshistorie
- Anmeldung zu Lehrgängen der Verbände oder weiterer Dachorganisationen: Vor-
und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail, Telefon
- Anmeldung zu Fachtagungen und Veranstaltungen der Verbände oder weiterer
Dachorganisationen : Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail, Telefon
Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse sowie die Verbandszeitschrift über
Wettkampfergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden
überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen
Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die
Durchführung und die Ergebnisse von Wettkämpfen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten des Vereins in der Tagespresse, Homepage und ggf. sozialen Medien bekannt.
Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das
einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen
Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett.
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die
Durchführung und die Ergebnisse von Wettkämpfen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten auf der Homepage bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Wettkämpfen.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Verein ernennt keinen Datenschutzbeauftragten.
Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden zum Datenschutz steht die Aufsichtsbehörde des Landes Hessen zur Verfügung.